Laut WebAIM Studie sind 95 Prozent aller Webseiten nicht barrierefrei. Und dies schließt einige Menschen vom Online-Shopping, der Nutzung von Social Media, dem Buchen von Dienstleistungen und vielem mehr aus. Doch was macht eine barrierefreie Website aus?
Eine barrierefreie Webseite zeichnet sich dadurch aus, dass wirklich alle diese nutzen können. Dann ist es egal, ob jemand eine Beeinträchtigung im Sehen oder Hören hat, die Person kann alle Funktionen uneingeschränkt verwenden.
Kurz gesagt, eine barrierefreie Webseite muss folgende vier Oberkategorien erfüllen:
Sind alle Kriterien erfüllt, können User die Webseite ohne zusätzliche Installation besuchen und mit ihr interagieren.
Barrierefreiheit geht weit über technische Anpassungen hinaus – sie betrifft direkt die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website. Ein Beispiel: Ein Screenreader ermöglicht blinden Menschen, Inhalte vorzulesen, Kontaktformulare auszufüllen und durch Links zu navigieren.
Damit solche Funktionen zuverlässig funktionieren, muss die Website korrekt programmiert sein. Barrierefreie Webseiten machen digitale Angebote für alle zugänglich und schaffen ein besseres Nutzererlebnis.
Ihre Website wird somit zu einem inklusiven Ort, an dem niemand ausgeschlossen wird – egal, ob mit oder ohne Einschränkungen.
Zugegeben, das gute Gefühl, niemanden auszuschließen, reicht im unternehmerischen Alltag oft nicht aus. Daher sollten Sie die folgenden handfesten Vorteile kennen:
1. Steigerung der Zielgruppe
In Deutschland leben laut Aktion Mensch rund 7,8 Mio. Menschen mit Einschränkungen. Eine barrierefreie Website ermöglicht es Ihnen, diese potenziellen Kund:innen direkt anzusprechen – und niemanden außen vor zu lassen.
2. Verbesserung des SEOs
Suchmaschinen wie Google belohnen barrierefreie Webseiten mit besseren Rankings, da diese oft klarer strukturiert und nutzerfreundlicher sind.
3. Rechtliche Anforderungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen zur Barrierefreiheit. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und Imageverluste.
Zusätzlich erhöht eine barrierefreie Website die Kundenzufriedenheit, reduziert Diskriminierung und fördert die digitale Teilhabe – eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Gesellschaft.
Sie haben sich vielleicht schon gefragt: Für wen sind barrierefreie Webseiten eigentlich gedacht? Für weitaus mehr Menschen, als man anfangs annimmt:
Doch wie sieht es mit den rechtlichen Anforderungen aus? Hier die wichtigsten Fakten zu barrierefreien Websites.
Ab Juni 2025 (28.06.2025) greift das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Dieses ist eine Reaktion auf die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA). Ab diesem Zeitpunkt müssen private und gewerbliche Webseiten barrierefrei sein.
Das heißt, Unternehmen müssen ihre Webseiten und digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Die Basis legen die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die drei Konformitätsstufen A, AA sowie AAA fest.
A steht dabei für ein “Muss”, AA für ein “Soll” und AAA für ein “Kann”.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, müssen Sie Ihre Webseite umstellen:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft vor allem Unternehmen im B2C-Bereich. Aber nicht alle B2B-Unternehmen sind von den gesetzlichen Anforderungen ausgeschlossen.
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gilt in der Regel dann, wenn ein Unternehmen öffentlich zugängliche digitale Dienste anbietet. Das bedeutet:
Öffentliche Webseiten müssen bereits seit der Einführung des BITV barrierefrei sein – das ist gesetzlich klar geregelt. Wichtige Standards sind:
Die BITV wurde zuletzt 2019 aktualisiert und gibt konkrete Mindestanforderungen vor. Das Ziel ist, allen Menschen – unabhängig von Behinderungen – den Zugang zu digitalen Informationen und Diensten zu ermöglichen.
Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der möglichen Strafen, die einem Unternehmen auferlegt werden können, wenn es gegen die barrierefreien Webseiten Richtlinien verstößt:
Bußgelder:
Bis zu 50.000 € für Verstöße
Aufsichtsbehördliche Maßnahmen:
Abmahnungen
Anordnungen zur Nachbesserung
Untersagung von Datenverarbeitungsvorgängen
Zivilrechtliche Folgen:
Schadenersatzforderungen durch betroffene Personen
Reputationsschäden:
Negative Öffentlichkeitswirkung
Vertrauensverlust bei Kund:innen und Partnerunternehmen
Gerichtliche Schritte:
Mögliche Zwangsgelder
Gerichtlich angeordnete Umsetzungspflichten
Daher ist es wichtig, sich vor dem Stichtag im Juni mit der Umstellung zu befassen und mögliche Konsequenzen zu umgehen.
Damit Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten können, sind drei wesentliche Schritte entscheidend:
Barrierefreiheit analysieren
Beginnen Sie mit einer IST-Analyse Ihrer Website, beispielsweise durch einen BITV-Test nach BIK und Tools wie WAVE. Zudem sind gerade bei umfangreichen Websites, eine Analyse und Beratung durch eine erfahrene Agentur sinnvoll.
So erkennen Sie, ob die Anforderungen der EN 301 549 erfüllt sind und wo Barrieren bestehen. Als Ergebnis sollten Sie eine Liste mit allen Punkten definieren, die zu bearbeiten sind.
Maßnahmen umsetzen
Technische Anforderungen: Sorgen Sie dafür, dass Screenreader die Seitenstruktur erkennen, indem Sie Links und Formulare korrekt kennzeichnen und Technologien wie ARIA (Accessible Rich Internet Applications) einsetzen.
Alternative Steuerungsmethoden: Ermöglichen Sie die Navigation per Tastatur, Spracheingabe oder Vergrößerungssoftware (Bildschirmlupe). Der Einsatz von tabindex kann dabei helfen, die Reihenfolge von Elementen logisch zu gestalten.
Inhalte anpassen: Alle Inhalte, inklusive PDFs, sollten barrierefrei bereitgestellt werden. Falls bestimmte Bereiche nicht barrierefrei sind, bieten Sie Übergangslösungen an.
Barrierefreiheit dokumentieren und immer weiter verbessern
Laden Sie eine barrierefreie „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf Ihre Website, in der Sie transparent machen, welche Teile der Website bereits barrierefrei sind und wo Sie noch nachbessern können. Zusätzlich sollten Nutzer:innen Barrieren melden können, damit Sie kontinuierlich Optimierungen vornehmen können.
Personen mit einer Einschränkung haben auf einer barrierefreien Webseite keinerlei Probleme mit der Interaktion oder dem Konsumieren der Inhalte. Folgende Funktionen sollten dafür unter anderem vorhanden sein:
Die Liste zeigt die wichtigsten Funktionen, kann aber je nach Art Ihrer Website auch kürzer oder länger ausfallen.
Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen von verschiedenen Faktoren ab. Ein entscheidender Aspekt ist, wie viele barrierefreie Inhalte bereits vorhanden sind. Der endgültige Preis wird maßgeblich vom aktuellen Zustand der Website oder des Onlineshops bestimmt.
Wird Barrierefreiheit direkt im Rahmen eines Relaunches berücksichtigt, sind Konzeption, Design und Entwicklung zwar etwas aufwendiger, doch dieser Mehraufwand zahlt sich aus. Anpassungen im Nachgang können hingegen ähnlich zeitintensiv und kostspielig werden wie ein vollständiger Relaunch.
Die Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind:
Komplexer und teurer wird es bei umfangreichen Umstellungen und Tests sowie einer anschließenden Analyse. So können große Projekte bis zu 10.000 Euro kosten.
Die barrierefreie Website kommt und mit ihr die Umstellung der Website. Mit unserer Übersicht sind Sie gewappnet für den Stichtag und können sich nach der Umstellung auf eine barrierefreie Webseite entspannt zurücklehnen.
Wir unterstützen Sie gerne zum Thema Barrierefreiheit und Website-Relaunch. Wie genau, erklären wir Ihnen in einem unverbindlichen Kennenlerngespräch. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0711 184206-0 oder per E-Mail über hello@wus.agency.